IPPC Verfahren

IPPC Verfahren 


IPPC steht für „Integrated Pollution Prevention and Control“. Auf Deutsch übersetzt "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. 

Für Betriebe deren Tierplätze die Schwellenwerte lt. folgender Tabelle erreichen ist neben einer Baubewilligung auch eine Bewilligung nach dem IPPC-Anlagen und Betriebsgesetz notwendig:

40.000 Plätze für Geflügel
2.000 Plätze für Mastschweine (Schweine über 30 kg)
750 Plätze für Sauen

Zuständige Behörde ist hier die jeweilige Bezirkshauptmannschaft (BH).
Wenn nicht sicher ist, ob eine Bewilligungspflicht lt. IPPC-Gesetz besteht oder nicht kann über einen Antrag bei der BH dies festgestellt werden. Der Betreiber einer IPPC-Anlage hat die Einhaltung der festgelegten Emissionsgrenzwerte laufend zu überprüfen und die Ergebnisse der Behörde in festgelegten Abständen zu übermitteln. Weiters ist die Anlage auf die Jahre gesehen auf dem Stand der best-verfügbaren Technik (BVT) zu halten. 

Wir unterstützen sie hier nicht nur bei der Neugenehmigungsprojekten, sondern auch für bereits bestehende Betriebe die diese Bewilligung “nachzuhohlen” haben. Wir machen die gesamte Planung und Projektkoordination, unterstützen dich aber auch bei der Auswahl externer Fachplaner, Gutachter und Fach-Rechtsanwälten. Weiters korrespondieren wir natürlich auch direkt mit den Behörden und Amtssachverständigen und begleiten bzw. vertreten dich auch bei Behörden und Verhandlungsterminen.
„Besonders wertvoll war die Unterstützung von Minichshofer beim Genehmigungsverfahren (Erfüllung der Vorschriften) und die konstruktive Zusammenarbeit mit den Genehmigungsstellen."
Herr Holzhey
Schongau

Kostenlos und unverbindlich
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