Allgemeine Geschäftsbedingungen der Planungsbüro Minichshofer GmbH
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der
Planungsbüro Minichshofer GmbH.
- Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Planungsbüro
Minichshofer GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
- Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor.
- Angebote, Nebenabreden
- Die Angebote der Planungsbüro Minichshofer GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller
angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
- Enthält eine Auftragsbestätigung der Planungsbüro Minichshofer GmbH Änderungen gegenüber den Auftrag, so gelten diese als vom
Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
- Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
- Auftragserteilung
- Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
- Änderung und Ergänzung des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Planungsbüro Minichshofer GmbH um
Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrages nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und
diesen in Namen und für Rechnung der Planungsbüro Minichshofer GmbH erteilen.
- Gewährleistung
- Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen
ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
- Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von
der Planungsbüro Minichshofer GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch
auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH hat ihre Leistung mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu
erbringen.
- Schadenersatz
- Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
- Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der
Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
- Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher
behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
- Betreffend Pkt. 5 a) sowie b) erster Satz gelten für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die
dort festgelegten Regelungen.
- Rücktritt vom Vertrag
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
- Bei Verzug der Planungsbüro Minichshofer GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenen Brief zu setzen.
- Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages
durch die Planungsbüro Minichshofer GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
- Ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte
Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigen Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die der Planungsbüro Minichshofer GmbH
erbrachten Leistungen zu honorieren.
- Honorar, Leitungsumfang
- Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
- In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu
bezahlen.
- Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchen Grunde auch immer, ist unzulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die in der letztgültigen Honorarordnung für Architekten HOA der Bundeskammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
- Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der Planungsbüro Minichshofer GmbH zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung
oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend
dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
- Zurückbehaltung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt. 8 gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Planungsbüro Minichshofer GmbH
- Geheimhaltung
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Aufraggeber erteilten Informationen
verpflichtet.
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der
Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH berechtigt, das Vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder
teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern nichts andres vereinbart ist.
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist berechtigt, dass Bildmaterial der Baustelle und des fertigen Objekts für Werbezwecke
(Prospekte, Projektvorstellung Homepage,…). Sollte dies nicht gewünscht werden, ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH nachweislich darüber zu informieren.
- Schutz und Pläne
- Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen
und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Planungsbüro Minichshofer GmbH anzugeben.
- Eigentumsvorbehalt
- Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.
- Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur
dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
- Der/die AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges,
des Verlustes oder der Verschlechterung.
- Rechtswahl, Gerichtsstand
- Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Planungsbüro Minichshofer GmbH kommt ausschließlich
österreichisches Recht zur Anwendung.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am
Sitz der Planungsbüro Minichshofer GmbH vereinbart.
- Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
Anmerkungen zu den obigen Bestimmungen:
Es gelten daher
folgende Regelungen nicht bzw. mit folgenden Abweichungen für Konsumenten:
- Punkte 1.b, 2.c und 3.b
schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen der Planungsbüro Minichshofer GmbH oder seiner Vertreter aus.
- Auf die Rechtsfolge des
unterlassenen Widerspruches innerhalb der Frist nach den Punkten 3.d wird der Planungsbüro Minichshofer GmbH in der Verständigung hingewiesen.
- Punkte 4.a und 4.b
gelten nicht.
- Punkt 6.b gilt nicht
für Fixgeschäfte.
- Punkt 6.d findet mit
der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von §1168 ABGB gilt.
- Das Aufrechnungsverbot
in Punkten 7.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Planungsbüro Minichshofer GmbH und für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, vom Planungsbüro Minichshofer GmbH anerkannt
oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Planungsbüro Minichshofer GmbH stehen.
- Punkt 13.b gilt
nur, wenn der Aufraggeber an diesem Ort seinen Wohnsitz gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Andere Auftraggeber zustehende Gerichtsstände werden dadurch nicht
ausgeschlossen.
Stand 23.05.2017