1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
2. Angebote, Nebenabreden
Die Angebote der Planungsbüro Minichshofer GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Enthält eine Auftragsbestätigung der Planungsbüro Minichshofer GmbH Änderungen gegenüber den Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. Auftragserteilung
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderung und Ergänzung des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Planungsbüro Minichshofer GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrages nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen in Namen und für Rechnung der Planungsbüro Minichshofer GmbH erteilen.
4. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der Planungsbüro Minichshofer GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH hat ihre Leistung mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
5. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.
Betreffend Pkt. 5 a) sowie b) erster Satz gelten für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die dort festgelegten Regelungen.
6. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Bei Verzug der Planungsbüro Minichshofer GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenen Brief zu setzen.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Planungsbüro Minichshofer GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigen Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die der Planungsbüro Minichshofer GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
7. Honorar, Leistungsumfang
Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchen Grunde auch immer, ist unzulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die in der letztgültigen Honorarordnung für Architekten HOA der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der Planungsbüro Minichshofer GmbH zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
8. Zurückbehaltung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt. 8 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Planungsbüro Minichshofer GmbH
10. Geheimhaltung
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern nichts andres vereinbart ist.
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist berechtigt, dass Bildmaterial der Baustelle und des fertigen Objekts für Werbezwecke (Prospekte, Projektvorstellung Homepage,…). Sollte dies nicht gewünscht werden, ist die Planungsbüro Minichshofer GmbH nachweislich darüber zu informieren.
11. Schutz und Pläne
Die Planungsbüro Minichshofer GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Planungsbüro Minichshofer GmbH anzugeben.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.
Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Der/die AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Planungsbüro Minichshofer GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Planungsbüro Minichshofer GmbH vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
Anmerkungen zu den obigen Bestimmungen:
Es gelten daher folgende Regelungen nicht bzw. mit folgenden Abweichungen für Konsumenten:
- Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen der Planungsbüro Minichshofer GmbH oder seiner Vertreter aus.
- Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruches innerhalb der Frist nach den Punkten 3.d wird der Planungsbüro Minichshofer GmbH in der Verständigung hingewiesen.
- Punkte 4.a und 4.b gelten nicht.
- Punkt 6.b gilt nicht für Fixgeschäfte.
- Punkt 6.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von §1168 ABGB gilt.
- Das Aufrechnungsverbot in Punkten 7.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Planungsbüro Minichshofer GmbH und für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, vom Planungsbüro Minichshofer GmbH anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Planungsbüro Minichshofer GmbH stehen.
- Punkt 13.b gilt nur, wenn der Aufraggeber an diesem Ort seinen Wohnsitz gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Andere Auftraggeber zustehende Gerichtsstände werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Stand 23.05.2017